Informationen der Grundbuchämter des Kantons Freiburg
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Die Konsultation der Daten des informatisierten Grundbuches ist öffentlich gemäss Art. 53a des Gesetzes über das Grundbuch (SGF 214.5.1). Die Grundbuchämter bieten je nach Fortschritt der Informatisierung aktualisierte Informationen über die Eigentümer und die Grundstückbeschreibung an. Diese dargestellten Informationen haben keine Rechtswirkung. Es werden nur verarbeitete Daten angezeigt.


Auswahl nach Bezirk, Gemeinde, Grundstücknummer oder Strasse: